Genauso muss es da stehen, wenn zuobertst das Volk sein soll, über der Verfassung und über dem Recht und dem Völkerrecht und den Menschenrechten und der Verhältnismässigkeit und so weiter:
Sie sind doch derartige Demokratieverherrlichberger, was kritisieren Sie nun diese Bestimmung, die dafür sorgt, dass sich Richter nicht über den Volkswillen hinwegsetzen können, auch wenn das Volk die Verfassung verletzt? Denn das Volk hgat daran mitgewirkt, zumoindest indem keion referendum ergriffen wurde stillschweigend genehmigt was das Parlament beschlossen hat.
Hätten wir eine Verfassungsgerichtsbarkeit, stünde weder das Minarettverbot, noch der Auschaffungsartikel in dieser Form oder die MEI (Schweizervorrang wird widerspricht Rechtsgleichheit, es muss mindestens Inländervorrang sein) in unserer Verfassung stehen.
Was wollt Ihr nun in der Demokratie: Ein rechnt das über dem Volk steht oder ein Volk, dass über dem rechts steht, wie es Euch beliebt, je nach Fall zu Fall, geht nicht.